Sie können bei uns ein Folgerezept oder eine Folgeüberweisung bestellen. Beachten Sie dabei, dass wir Ärzte im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu sparsamer Verordnung angehalten sind, d.h. möglichst nur eine Quartalspackung alle drei Monate verschreiben dürfen.
Gerne übergeben wir Ihnen persönlich am Ende der Öffnungszeiten der Praxis die Überweisung/ das Rezept in den folgenden Tagen.