Seit einigen Jahren geistert ein teilweise sehr kontrovers diskutierter Begriff durch Arztpraxen und die Presse, die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) .
Die IGeL-Leistungen bieten Ihnen das volle Leistungsspektrum der modernen Medizin. Sie werden jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist darauf ausgerichtet nur das zu finanzieren, was im Sinne des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” ist. Gleichzeitig nehmen jedoch die technischen und therapeutischen Möglichkeiten in der Medizin ständig zu. Vieles davon findet nur schwer, zu langsam oder gar nicht Eingang in den offiziellen Leistungskatalog und ist daher nicht “auf Chipkarte” erhältlich. Es besteht daher die Möglichkeit für den gesetzlich versicherten Patienten zusätzliche diagnostische und therapeutische Leistungen auf eigene Kosten zu beanspruchen, die sogenannten “Individuellen-Gesundheits-Leistungen” - kurz: IGeL. Die Behauptung mancher Kassenvertreter und Politiker, daß seien doch alles Dinge, die man nicht braucht, denn alles was notwendig ist würde schließlich bezahlt, kann man so generell nicht stehen lassen.
Die IGeL-Leistungen kann man mit gewissen fliessenden Übergängen unterscheiden in:
Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), also wie bei Privatpatienten abgerechnet. Wichtig ist eine ausführliche Beratung durch den Arzt Ihres Vertrauens über Sinn und Kosten dieser Maßnahmen. Unsere Berufsordnung sieht vor, daß hier sehr seriös und mit umfangreicher Aufklärung vorgegangen wird.
Umgekehrt sind wir sogar verpflichtet in unserem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient über private Zusatzleistungen, die eine Verbesserung der Aussichten für den Patienten in Diagnostik und Therapie bedeuten könnten, aufzuklären. Dieses Beziehung existiert zusätzlich zum Verhältnis Kassenarzt und Kassenpatient.
Sie können in unserer Praxis sicher sein nur sinnvolle Vorschläge diesbezüglich zu bekommen.
Hier ein Ausschnitt der IGeL-Leistungen in unserer Praxis:
Babys werden erfolgreich untersucht und therapiert, angeborene Augenerkrankungen können ausgeschlossen und Schielen und Schwachsichtigkeit behandelt werden. Besonders wichtig ist dies bei Risikofaktoren in der Familie: wie Störungen des Stereosehens, Schielen, starke Fehlsichtigkeiten (Hyperopie, Astigmatismus, Anisometropie) etc.
Ein unscharfes oder unterdrücktes Bild in der Kindheit führt zu Schwachsichtigkeit (Amblyopie), die später nicht mehr behoben werden kann. Einschränkungen in der Berufswahl und beim Führerschein sind die Folge und bei Verletzung oder im Alter bei Erkrankung des „guten“ Auges besteht die Gefahr einer schweren Sehbehinderung.
Unsere Praxis bietet eine optimale Möglichkeit, Sie und Ihr Kind von früh an zu begleiten und gemeinsam Strategien zu entwickeln, um bei Bedarf das Sehvermögen zu schulen und eine aussichtsreiche Perspektive für das weitere Leben ihres Kindes zu bieten.
Lesen Sie hier auf den Webseiten des Berufsverbands der deutschen Augenärzte mehr dazu, wie Sie die Augen Ihres Kindes schützen können und informieren Sie sich umfassend über die Vorsorge bei Kindern.
a) Sehnerven-Topographie
b) retinale Nervenfaserdichtemessung (ONH)
c) Messung des Ganglionzellkomplexes
d) zentrale Hornhautdickenmessung (HH-Pachymetrie)
a) Erkrankungen der Netzhautmitte
b) Ausschluss oder Verlaufskontrolle bei Altersmakulopathie (AMD)
Rechnungsgrundlage: Gebührenordnung für Ärzte GOÄ, BG-Gebühren-ordnung oder Vereinbarung mit den Kostenträgern
Bitte beachten: Nur mit Barzahlung möglich!