Seit einigen Jahren geistert ein teilweise sehr kontrovers diskutierter Begriff durch Arztpraxen und die Presse, die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) .
Die IGeL-Leistungen bieten Ihnen das volle Leistungsspektrum der modernen Medizin. Sie werden jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist darauf ausgerichtet nur das zu finanzieren, was im Sinne des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” ist. Gleichzeitig nehmen jedoch die technischen und therapeutischen Möglichkeiten in der Medizin ständig zu. Vieles davon findet nur schwer, zu langsam oder gar nicht Eingang in den offiziellen Leistungskatalog und ist daher nicht “auf Chipkarte” erhältlich. Es besteht daher die Möglichkeit für den gesetzlich versicherten Patienten zusätzliche diagnostische und therapeutische Leistungen auf eigene Kosten zu beanspruchen, die sogenannten “Individuellen-Gesundheits-Leistungen” - kurz: IGeL. Die Behauptung mancher Kassenvertreter und Politiker, daß seien doch alles Dinge, die man nicht braucht, denn alles was notwendig ist würde schließlich bezahlt, kann man so generell nicht stehen lassen.
Die IGeL-Leistungen kann man mit gewissen fliessenden Übergängen unterscheiden in:
Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), also wie bei Privatpatienten abgerechnet. Wichtig ist eine ausführliche Beratung durch den Arzt Ihres Vertrauens über Sinn und Kosten dieser Maßnahmen. Unsere Berufsordnung sieht vor, daß hier sehr seriös und mit umfangreicher Aufklärung vorgegangen wird.
Umgekehrt sind wir sogar verpflichtet in unserem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient über private Zusatzleistungen, die eine Verbesserung der Aussichten für den Patienten in Diagnostik und Therapie bedeuten könnten, aufzuklären. Dieses Beziehung existiert zusätzlich zum Verhältnis Kassenarzt und Kassenpatient.
Sie können in unserer Praxis sicher sein nur sinnvolle Vorschläge diesbezüglich zu bekommen.
Hier ein Ausschnitt der IGeL-Leistungen in unserer Praxis:
a) Sehnerven-Topographie
b) retinale Nervenfaserdichtemessung (ONH)
c) Messung des Ganglionzellkomplexes
d) zentrale Hornhautdickenmessung (HH-Pachymetrie)
a) Erkrankungen der Netzhautmitte
b) Ausschluss oder Verlaufskontrolle bei Altersmakulopathie (AMD)
Rechnungsgrundlage: Gebührenordnung für Ärzte GOÄ, BG-Gebühren-ordnung oder Vereinbarung mit den Kostenträgern
Bitte beachten: Nur mit Barzahlung möglich!