Wir unterstützen Sie in unserer Praxis mit unserer Kompetenz einer langjährigen Berufserfahrung. Dabei möchten wir Sie individuell beraten um mit Ihnen, Ihr persönlich zugeschneidertes Behandlungskonzept zu entwickeln.
Folgende Fragen (und natürlich alles, was Sie sonst noch beschäftigt in Bezug auf Ihre Augen und das Sehen) können wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch beantworten:
Babys werden erfolgreich untersucht und therapiert, angeborene Augenerkrankungen können ausgeschlossen und Schielen und Schwachsichtigkeit behandelt werden. Besonders wichtig ist dies bei Risikofaktoren in der Familie: wie Störungen des Stereosehens, Schielen, starke Fehlsichtigkeiten (Hyperopie, Astigmatismus, Anisometropie) etc.
Ein unscharfes oder unterdrücktes Bild in der Kindheit führt zu Schwachsichtigkeit (Amblyopie), die später nicht mehr behoben werden kann. Einschränkungen in der Berufswahl und beim Führerschein sind die Folge und bei Verletzung oder im Alter bei Erkrankung des „guten“ Auges besteht die Gefahr einer schweren Sehbehinderung.
Unsere Praxis bietet eine optimale Möglichkeit, Sie und Ihr Kind von früh an zu begleiten und gemeinsam Strategien zu entwickeln, um bei Bedarf das Sehvermögen zu schulen und eine aussichtsreiche Perspektive für das weitere Leben ihres Kindes zu bieten.
Lesen Sie hier auf den Webseiten des Berufsverbands der deutschen Augenärzte mehr dazu, wie Sie die Augen Ihres Kindes schützen können und informieren Sie sich umfassend über die Vorsorge bei Kindern.
a) Sehnerven-Topographie
b) retinale Nervenfaserdichtemessung (ONH)
c) Messung des Ganglionzellkomplexes
d) zentrale Hornhautdickenmessung (HH-Pachymetrie)
a) Erkrankungen der Netzhautmitte
b) Ausschluss oder Verlaufskontrolle bei Altersmakulopathie (AMD)
Rechnungsgrundlage: Gebührenordnung für Ärzte GOÄ, BG-Gebühren-ordnung oder Vereinbarung mit den Kostenträgern